Meldung nach HinSchG und LkSG
Nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können Verstöße gemeldet werden. Hierzu haben wir ein Hinweisportal, das beide Meldestellen abdeckt.
Welche Verstöße können u.a. gemeldet werden?
- Strafbewehrte Verstöße
- Bußgeldbewehrte Verstöße, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen sowie
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
- Risken oder Verstöße menschenrechtbezogener oder umweltbezogener Art.
Auf eine Meldung folgt eine Untersuchung des Falles, die mit einem Bericht und erforderlichenfalls auch mit Maßnahmen zur Abhilfe abschließt.