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Meldung nach HinSchG und LkSG

Nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können Verstöße gemeldet werden. Hierzu haben wir ein Hinweisportal, das beide Meldestellen abdeckt.

Welche Verstöße können u.a. gemeldet werden?

  • Strafbewehrte Verstöße
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen sowie
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
  • Risken oder Verstöße menschenrechtbezogener oder umweltbezogener Art.

Auf eine Meldung folgt eine Untersuchung des Falles, die mit einem Bericht und erforderlichenfalls auch mit Maßnahmen zur Abhilfe abschließt.

Dieser Link führt zum Meldeportal.